Der Winterdienst der IM NORDEN GmbH
Startseite » Leistungen »Mit der Erfahrung aus über 40 Jahren Winterdienst in Berlin und Brandenburg wissen wir, worauf es unserer Kunschaft im Winter ankommt: Zuverlässige Schneebeseitigung, Übernahme des Haftungsrisikos gemäß Straßenreinigungsgesetz, direkte Erreichbarkeit, sowie eine kulante und schnelle Schadensregulierung, sollte es doch mal zu einer Beanstandung gekommen sein.
Auf unsere geringe Reklamationsquote sind wir besonders stolz. In den vergangenen Jahren lag diese bei unseren über 8000 Kunden deutlich unter 1%, selbst an schneereichen Tagen. Um eine schnelle Reklamationsabwicklung zu gewährleisten, ist unser Büro während eines Einsatzes von 7 bis 18 Uhr mit genügend Mitarbeiter:innen besetzt. Eingehende Reklamationen werden umgehend an die zuständigen Fahrer weitergeleitet. Die Nacharbeit erfolgt innerhalb einer Stunde.
Welche Art von Winterdienst benötigen Sie? Bitte wählen Sie!
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Schneebeseitigung für Privatkunden
Sie sind Eigentümer eines Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhauses? Auf der folgenden Seite erfahren Sie, wie wir den Winterdienst für Privatkunden organisieren, Ihnen die Räumpflicht auf Gehwegen gemäß Straßenreinigungsgesetz abnehmen und wie Sie von unserer bereits dichten Kundenstruktur profitieren können.
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Schneebeseitigung für Verwaltungen
Sie sind mit der Verwaltung von Immobilien, Siedlungen, Eigentümergemeinschaften oder anderen Liegenschaften betraut? Unser Winterdienst für Verwaltungen enthält neben der Beratung über die objektüblichen Räumflächen, alle Leistungen von der kurzfristigen Hauswartsvertretung bis zur umfänglichen Objektbetreuung.
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Schneebeseitigung für Industrie & Handwerk
Sie sind verantwortlich für den reibungslosen Liefer- und Warenverkehr auf Ihrem Werksgelände und müssen sicherstellen, dass die Sicherheit der Mitarbeiter beim Schichtwechsel auf dem Weg zur Arbeitsstätte stets gewährleistet ist? Mit unserem Winterdienst für Industrie und Handwerk bieten wir Ihnen von der garantierten Räumung zu vorgegebenen Räumzeitpunkten bis zur 24h-Rufbereitschaft ein Winterdienstmodell ganz nach Ihren Anforderungen.
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Schneebeseitigung für Gewerbetreibende
Sie sind verantwortlich für den sicheren Personenverkehr auf Ihren Gehweg- und Parkplatzflächen im Einzelhandel, Fachhandel oder Großhandel? Durch den Einsatz unserer Winterdienst-Spezialfahrzeuge ist unser Winterdienst für Gewebetreibende in der Lage, schnell und kosteneffizient große Flächen von Schnee und Glätte zu befreien. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und übergeben Sie das Haftungsrisiko für glättebedinge Schadensfälle an uns.
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Schneebeseitigung für Gesundheitseinrichtungen
Sie sind verantwortlich für die Außenanlage einer Einrichtungen des Gesundheitswesens? Unser Winterdienst für Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie er an Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Praxisgebäuden benötigt wird, erhält aufgrund des Passierens bewegungseingeschränkter oder pflegebedürftiger Personen besondere Aufmerksamkeit. Eine zeitliche Priorisierung zu Öffnungszeiten und das Aufstellen von Streugutboxen sind ebenso möglich wie ein Winternotdienst.
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Schneebeseitigung für öffentliche Auftraggeber
Sie sind verantwortlich für die Sicherheit öffentlicher Straßen und Flächen? Wir bieten auch kurzfristigen Winterdienst für öffentliche Auftraggeber, um den Zugang zu Museen, Bibliotheken oder anderen öffentlichen Flächen zu gewährleisten. Im Bedarfsfall übernehmen wir zuverlässig und schnell Ersatzvornahmen und dokumentieren unsere Leistung für Sie genau.
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Winterdienst in Berlin: Wer ist für das Räumen und Streuen auf Berlins Gehwegen verantwortlich?
Als Anlieger einer öffentlichen Straße sind Sie in Berlin für das Räumen und Streuen auf Gehwegen verantwortlich. Anlieger sind neben GrundstückseigentümerInnen, Erbbauberechtigte, NießbraucherInnen oder im Grundbuch vermerkte InhaberInnen eines dringlichen Nutzungsrechts.
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Räum- und Streupflicht: Wer haftet im Winter bei Eis und Schnee bei Unfällen auf Gehwegen?
Anlieger, die Ihrer Räumpflicht bei Schnee und Glätte nicht nachkommen und dadurch einen Schaden anderer Menschen in Kauf nehmen, sind bei Unfällen in der Haftung. Im Falle eines Unfalls ist die verunfallte Person in der Pflicht nachzuweisen, dass nicht ausreichend geräumt und gestreut wurde.
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Winterdienst durch Dritte: Wer ist in der Haftung, wenn trotz der Beauftragung eines Winterdienstes ein Unfall vor meinem Grundstück passiert?
Wurde ein Dienstleister mit dem Winterdienst beauftragt, hat der Eigentümer die ordnungsgemäße Durchführung zu überprüfen und einen Mangel, der während der Räumzeiten entstanden ist, anzuzeigen. Erst dann können Schadensersatzansprüche einer verunfallten Person an den Dienstleister weitergegeben werden. Die Nachweispflicht eines Mangels liegt hierbei ebenfalls bei der verunfallten Person.
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Ordnungswidrigkeit beim Winterdienst: Was ist, wenn ich den Winterdienst auf Gehwegen nicht ordnungsgemäß durchführe oder durchführen kann?
Kann der Winterdienst nicht selbst durchgeführt werden, muss unmittelbar ein Dritter bestimmt werden, der die Räumpflicht erfüllt. Neben der Haftung und möglichen Schadensersatzzahlungen bei glätte Unfällen, kann das Ordnungsamt eine nicht ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 10.000 € ahnden, sowie eine Ersatzvornahme anordnen. Die Kosten für die Maßnahme zahlt der Räumpflichtige.
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Schneeablage: Darf ich den Schnee vom Gehweg auf die Straße schieben?
Schnee von Gehwegen muss auf dem der Fahrbahn zugewandten Rand des Gehwegs angehäuft werden. Dabei darf die Schneeablage aber nicht in den Rinnstein oder auf Einflussöffnungen der Straßenentwässerung, sowie vor Ausfahrten, Haltestellenbereichen, Behindertenparkplätzen und auf Radwegen erfolgen.
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Auftaumittel für die Schneebeseitigung: Darf ich Salz für den Winterdienst nutzen?
Nach dem Berliner Naturschutzgesetz ist jedwede Anwendung von Streusalz oder anderen chemischen Auftaumitteln sowohl im öffentlichen Straßenland als auch auf Privatgrund verboten und wird von uns daher nicht verwendet. Ausnahmen können nur z.B. bei Zufahrtsrampen zur Notaufnahme von Krankenhäusern, Behinderten-Wohnanlangen und Altenheimen auf Antrag an die Naturschutzbehörde des zuständigen Bezirksamts genehmigt werden.
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Kosten für die Schneebeseitigung - Was kostet Winterdienst?
Die Kosten für die Schneebeseitigung im Winter liegen zwischen zwischen 1,02€ und 28,56€ pro Quadratmeter Räumfläche. Je nach Größe der Fläche und ob per Hand, mit Schild- oder Bürstenfahrzeug geräumt werden kann, variiert der Preis. Ist Ihr Nachbar bereits Kunde oder schließen sich mehrere Nachbarn zusammen, wirkt sich die günstig auf die Kosten für den Winterdienst aus. Kurz gesagt: Ab 80€ Saisonpauschale ist der Winterdienst bei einer kleinen Grundstücksfront möglich. Erfahren Sie hier mehr über die Preise für den Winterdienst für die Saison 2023.
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Winterdienst Gesetz: Wo finde ich die gesetzliche Grundlage für die Räumpflicht in Berlin?
Die gesetzlichen Verpflichtung der EigentümerInnen zur Schneebeseitigung werden im Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) §3 Winterdienst (externer Link zur aktuell gültigen Fassung) geregelt. In Verbindung mit der Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse
und die Einteilung in Reinigungsklassen (externer Link zur aktuell gültigen Fassung) ergibt sich die erforderliche Räumbreite einer jeden Straße in Berlin. In der Verordnung
über die Festsetzung von erforderlichen Breiten für Winterdienstmaßnahmen auf Gehwegen (externer Link zur aktuell gültigen Fassung) wird die Räumbreite auf besonderen Gehwegabschnitten geregelt. -
Wann ist der Winterdienst durchzuführen?
Zwischen 07:00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen 09:00 Uhr) und 20:00 Uhr ist der Winterdienst unverzüglich nach Ende des Schneefalls durchzuführen. Bei anhaltendem Schneefall ist mehrfach zu räumen. Schneit es nach 20:00 Uhr so ist der Gehweg bis zum nächsten Morgen zu 07:00 Uhr, am Sonntag oder gesetzlichen Feiertagen zu 09:00 Uhr, zu räumen.
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Wie breit muss der Gehweg geräumt werden?
Die erforderliche Räumbreite richtet sich nach der Einteilung der Straße in die Reinigungsklassen. Gehwege der Reinigungsklasse 1 und 2 müssen auf 1,5m Breite geräumt werden. Auf allen anderen Gehwegen muss die Glätte auf mindestens 1m Breite beseitigt werden. Welcher Reinigungsklasse Ihre Straße zugeordnet ist, entnehmen Sie aus der Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse
und die Einteilung in Reinigungsklassen (externer Link zur aktuell gültigen Fassung).
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