Schneeflocken IM NORDEN GmbH

Der Winterdienst der IM NORDEN GmbH

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Mit der Erfahrung aus über 40 Jahren Winterdienst in Berlin und Brandenburg wissen wir, worauf es unserer Kunschaft im Winter ankommt: Zuverlässige Schneebeseitigung, Übernahme des Haftungsrisikos gemäß Straßenreinigungsgesetz, direkte Erreichbarkeit, sowie eine kulante und schnelle Schadensregulierung, sollte es doch mal zu einer Beanstandung gekommen sein.

Auf unsere geringe Reklamationsquote sind wir besonders stolz. In den vergangenen Jahren lag diese bei unseren über 8000 Kunden deutlich unter 1%, selbst an schneereichen Tagen. Um eine schnelle Reklamationsabwicklung zu gewährleisten, ist unser Büro während eines Einsatzes von 7 bis 18 Uhr mit genügend Mitarbeiter:innen besetzt. Eingehende Reklamationen werden umgehend an die zuständigen Fahrer weitergeleitet. Die Nacharbeit erfolgt innerhalb einer Stunde.

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Unser Winterdienst auf einen Blick

  • Erfahrenes und gut geschultes Team
  • Leistungsstarker Maschinenpark
  • Modernes Wetterfrühwarnsystem
  • Zuverlässige und pünktliche Bearbeitung aller Objekte durch softwaregestützte Einsatzorganisation
  • Beschwerde-Hotline zwischen 7 und 20 Uhr
  • Schnelle und persönliche Bearbeitung im Falle einer Reklamation
  • Durchführung gemäß Berliner Straßenreinigungsgesetz und Brandenburgisches Straßengesetz
  • Haftungsübernahme durch Haftpflichtversicherung im Schadenfall
Winterdienst Berlin
Werkstatt-Team | IM NORDEN GmbH
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Team IM NORDEN
Winterdienst
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  • Schneeflocken IM NORDEN GmbH Winterdienst in Berlin: Wer ist für das Räumen und Streuen auf Berlins Gehwegen verantwortlich?

    Als Anlieger einer öffentlichen Straße sind Sie in Berlin für das Räumen und Streuen auf Gehwegen verantwortlich. Anlieger sind neben GrundstückseigentümerInnen, Erbbauberechtigte, NießbraucherInnen oder im Grundbuch vermerkte InhaberInnen eines dringlichen Nutzungsrechts.

  • Schneeflocken IM NORDEN GmbH Räum- und Streupflicht: Wer haftet im Winter bei Eis und Schnee bei Unfällen auf Gehwegen?

    Anlieger, die Ihrer Räumpflicht bei Schnee und Glätte nicht nachkommen und dadurch einen Schaden anderer Menschen in Kauf nehmen, sind bei Unfällen in der Haftung. Im Falle eines Unfalls ist die verunfallte Person in der Pflicht nachzuweisen, dass nicht ausreichend geräumt und gestreut wurde.

  • Schneeflocken IM NORDEN GmbH Winterdienst durch Dritte: Wer ist in der Haftung, wenn trotz der Beauftragung eines Winterdienstes ein Unfall vor meinem Grundstück passiert?

    Wurde ein Dienstleister mit dem Winterdienst beauftragt, hat der Eigentümer die ordnungsgemäße Durchführung zu überprüfen und einen Mangel, der während der Räumzeiten entstanden ist, anzuzeigen. Erst dann können Schadensersatzansprüche einer verunfallten Person an den Dienstleister weitergegeben werden. Die Nachweispflicht eines Mangels liegt hierbei ebenfalls bei der verunfallten Person.

  • Schneeflocken IM NORDEN GmbH Ordnungswidrigkeit beim Winterdienst: Was ist, wenn ich den Winterdienst auf Gehwegen nicht ordnungsgemäß durchführe oder durchführen kann?

    Kann der Winterdienst nicht selbst durchgeführt werden, muss unmittelbar ein Dritter bestimmt werden, der die Räumpflicht erfüllt. Neben der Haftung und möglichen Schadensersatzzahlungen bei glätte Unfällen, kann das Ordnungsamt eine nicht ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 10.000 € ahnden, sowie eine Ersatzvornahme anordnen. Die Kosten für die Maßnahme zahlt der Räumpflichtige.

  • Schneeflocken IM NORDEN GmbH Schneeablage: Darf ich den Schnee vom Gehweg auf die Straße schieben?

    Schnee von Gehwegen muss auf dem der Fahrbahn zugewandten Rand des Gehwegs angehäuft werden. Dabei darf die Schneeablage aber nicht in den Rinnstein oder auf Einflussöffnungen der Straßenentwässerung, sowie vor Ausfahrten, Haltestellenbereichen, Behindertenparkplätzen und auf Radwegen erfolgen.

  • Schneeflocken IM NORDEN GmbH Auftaumittel für die Schneebeseitigung: Darf ich Salz für den Winterdienst nutzen?

    Nach dem Berliner Naturschutzgesetz ist jedwede Anwendung von Streusalz oder anderen chemischen Auftaumitteln sowohl im öffentlichen Straßenland als auch auf Privatgrund verboten und wird von uns daher nicht verwendet. Ausnahmen können nur z.B. bei Zufahrtsrampen zur Notaufnahme von Krankenhäusern, Behinderten-Wohnanlangen und Altenheimen auf Antrag an die Naturschutzbehörde des zuständigen Bezirksamts genehmigt werden.

  • Schneeflocken IM NORDEN GmbH Kosten für die Schneebeseitigung - Was kostet Winterdienst?

    Die Kosten für die Schneebeseitigung im Winter liegen zwischen zwischen 1,02€ und 28,56€ pro Quadratmeter Räumfläche. Je nach Größe der Fläche und ob per Hand, mit Schild- oder Bürstenfahrzeug geräumt werden kann, variiert der Preis. Ist Ihr Nachbar bereits Kunde oder schließen sich mehrere Nachbarn zusammen, wirkt sich die günstig auf die Kosten für den Winterdienst aus. Kurz gesagt: Ab 80€ Saisonpauschale ist der Winterdienst bei einer kleinen Grundstücksfront möglich. Erfahren Sie hier mehr über die Preise für den Winterdienst für die Saison 2023.

  • Schneeflocken IM NORDEN GmbH Winterdienst Gesetz: Wo finde ich die gesetzliche Grundlage für die Räumpflicht in Berlin?

    Die gesetzlichen Verpflichtung der EigentümerInnen zur Schneebeseitigung werden im Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) §3 Winterdienst (externer Link zur aktuell gültigen Fassung) geregelt. In Verbindung mit der Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse
    und die Einteilung in Reinigungsklassen (externer Link zur aktuell gültigen Fassung) ergibt sich die erforderliche Räumbreite einer jeden Straße in Berlin. In der Verordnung
    über die Festsetzung von erforderlichen Breiten für Winterdienstmaßnahmen auf Gehwegen (externer Link zur aktuell gültigen Fassung) wird die Räumbreite auf besonderen Gehwegabschnitten geregelt.

  • Schneeflocken IM NORDEN GmbH Wann ist der Winterdienst durchzuführen?

    Zwischen 07:00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen 09:00 Uhr) und 20:00 Uhr ist der Winterdienst unverzüglich nach Ende des Schneefalls durchzuführen. Bei anhaltendem Schneefall ist mehrfach zu räumen. Schneit es nach 20:00 Uhr so ist der Gehweg bis zum nächsten Morgen zu 07:00 Uhr, am Sonntag oder gesetzlichen Feiertagen zu 09:00 Uhr, zu räumen.

  • Schneeflocken IM NORDEN GmbH Wie breit muss der Gehweg geräumt werden?

    Die erforderliche Räumbreite richtet sich nach der Einteilung der Straße in die Reinigungsklassen. Gehwege der Reinigungsklasse 1 und 2 müssen auf 1,5m Breite geräumt werden. Auf allen anderen Gehwegen muss die Glätte auf mindestens 1m Breite beseitigt werden. Welcher Reinigungsklasse Ihre Straße zugeordnet ist, entnehmen Sie aus der Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse
    und die Einteilung in Reinigungsklassen (externer Link zur aktuell gültigen Fassung).

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    Einsatzgebiet Winterdienst Berlin

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