Winterdienst IM NORDEN - professionelle Schneebeseitigung für Verwaltungen seit 1979
Schon seit über 40 Jahren steht die Schnee- und Eisbeseitigung „im Norden“ GmbH als zuverlässiger Gebäudedienstleister im Bereich Winterdienst in Berlin und Brandenburg an der Seite von Hausverwaltungen, Verwaltungen von Siedlungen, Genossenschaften, Eigentümergemeinschaften, sowie Friedhöfen und Kleingartenkolonien.
Wir beraten Sie gerne über die gesetzlich vorgeschriebenen und objektüblichen Räumflächen Ihrer Immobilie. Zu unserer Dienstleistung gehören alle Stufen des Winterdienstes von der kurzfristigen Ersatzvornahme, über eine Krankheits- oder Urlaubsvertretung Ihres Hausmeisters, bis hin zur umfassenden Objektbetreuung über die komplette Wintersaison.
Im folgenden erläutern wir, welche Beratungsmöglichkeiten wir Ihnen bieten und wie der Prozess der Angebotserstellung abläuft. Zuletzt beantworten wir Fragen zum Thema Winterdienst bei Mehrfamilienhäusern.

Winterdienst für Hausverwaltungen in Berlin
Gleich ob Sie ein neues Objekt in Ihre Verwaltung aufnehmen oder für mehrere Objekte einen neuen Winterdienst suchen: Wir beraten Sie gerne bei der sinnvollen Ausgestaltung des Leistungsumfangs. Um der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, genügt in der Regel die Räumung des Gehwegs vor Ihrem Objekt. Allerdings sollen sich auch Mieter oder die Müllabfuhr sicher im Winter auf Ihrem Grundstück bewegen können, weshalb Hauszugänge und Müllstellen ebenfalls geräumt werden sollten. Auf vermieteten Parkplatzflächen sind Sie nicht automatisch zum Winterdienst verpflichtet. Nur bei einem hohen Verkehrsaufkommen, wie z.B. im Einzelhandel üblich, müssen Sie für Glättefreiheit sorgen. (externer Link: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.05.2008 – I-24 U 161/07)

Zeitnahe Angebotserstellung und persönliche Erreichbarkeit
Um Ihnen ein individuelles Angebot erstellen zu können, begehen wir Ihr Objekt persönlich. Auf Grundlage des daraufhin erstellten Aufmaßes, erstellen wir nach Ihren Vorgaben einen Räumplan. Sind alle von Ihnen gewünschten Positionen, wie Hauszugänge, Gewerbezugänge, Einfahrten, Tiefgaragenzufahren, Kellertreppen, Müllstellen oder Treppenanlagen enthalten, wird der Räumplan nach der Auftragserteilung unserer Tourenplanung übermittelt. Dort wird Ihr Objekt, je nach Gegebenheit, auch mehreren Touren zugeordnet. Innenhofflächen werden oft von unseren Handtouren geräumt, während die Außenflächen durch unsere Bürstenfahrzeuge schnell geräumt werden.
Fragen und Antworten zum Winterdienst für Verwaltungen
Die üblichen Räumflächen ergeben sich aus den individuellen Gegebenheiten und der Nutzung Ihres Objekts. Üblich ist die Räumung des öffentlichen Gehwegs und der Hauszugänge. Ferner werden, sofern vorhanden, außenliegende Kellertreppen und Treppenanlagen, Müllplätze inkl. Zuwegung für die Müllabfuhr, Gewerbeeingänge, Garagenvorplätze und Parkplätze beauftragt.
Ja. Nach Ende der Frostperiode muss das ausgebrachte Streugut durch den Eigentümer entfernt werden. Die BSR übernimmt diese Aufgabe nicht automatisch. Die Streumittelreste können über den Hausmüll entsorgt werden. Auf Wunsch übernimmt die IM NORDEN GmbH die Streugutbeseitigung für Ihr Objekt im Frühjahr.
Während der Einsätze sind wir zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr telefonisch oder per E-Mail für Sie persönlich erreichbar. Mehrere Service-Mitarbeiter stehen im Büro bereit, um Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten zu können.
Nein. Damit unsere Kollegen schnell und effizient über 6000 Kunden bedienen können, halten wir unseren Fahren den Rücken frei und geben keine Kontaktdaten unserer Mitarbeiter weiter. Für Fragen und Reklamationen steht Ihnen unser Büro zur Verfügung. Hinweise und Reklamationen werden über unsere Softwarelösung in Echtzeit an die Fahrer übermittelt.
Ja. Zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr ist unser Büro an Einsatztagen besetzt. Dort nehmen wir Ihre Reklamation auf und leiten diese in Echtzeit an den Tourenfahrer oder an einen gesonderten Reklamationsfahrer weiter. Jede Reklamation wird dokumentiert, bearbeitet und archiviert.
Eine Reklamation wird von uns in der Regel in weniger als 60 Minuten bearbeitet. Oft sind wir auch deutlich schneller. Auch bei unklaren und schnell wechselnden Wetterlagen bemühen wir uns, nicht länger als eine Stunde für die Nacharbeit der Beschwerde zu benötigen.
Uns ist bewusst, dass unsere Maschinen nachts gerade in Innenhöfen eine, wenn auch nur kurzzeitige Lärmbelästigung darstellen. Wir sind bemüht die Lärmbelästigung so kurz wie möglich zu halten. Wenn Sie es wünschen, erledigen wir die Arbeiten auch ohne Räummaschinen in Handarbeit. Generell hat die Abwehr von glättebedingten Gefahren Vorrang gegenüber dem Lärmschutz.
Als abstumpfende Mittel verwenden wir Edelsplitt, Sand oder Kies-Sand-Gemische. Wir bevorzugen Edelsplitt als Streumittel, da dieses auch bei Tauwetter seine rutschhemmende Wirkung bei erneutem Überfrieren nicht verliert. Haben Sie empfindliche Oberflächen auf Ihrem Grundstück oder einen Vierbeiner mit empfindlichen Pfoten, empfielt sich Sand als Streumittel, wenngleich die abstumpfende Wirkung geringer ist, als bei Splitt.
Stufen können im Winter zu besonderen Gefahrenstellen werden. Daher ist eine besonders exakte Räumung nötig, damit nicht Schnee-, Matsch- oder Schmelzwasserreste bei erneutem Überfrieren zur glatten Gefahr beim Verlassen des Hauses werden.
Verwaltungen bieten wir zwei Tarifoptionen an: den saisonbasierten Pauschal-Tarif oder den einsatzbasierten Flex-Tarif. Mit dem Pauschal-Tarif sind sie zu festen Konditionen über den Winter abgesichert. Der Flex-Tarif bietet durch seine einsatzbasierte Abrechnung die Möglichkeit in schwachen Wintern geringere Kosten zu erzielen, in starken Wintern ist diese Option hingegen etwas teurer im Vergleich zum Pauschal-Tarif. Erfahren Sie hier mehr über unsere Tarif-Optionen.
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Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an. Gerne erstellen wir gemeinsam mit Ihnen einen Räum- und Streuplan nach Ihren Wünschen und senden Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Auf uns können Sie sich verlassen.
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