Fragen Sie jetzt unverbindlich ein Angebot für den Winterdienst in Glienicke Nordbahn an.
Winterdienst für Glienicke Nordbahn und Umgebung
Durch mehr als 40 Jahre Erfahrung als Dienstleister im Bereich Schneebeseitigung wissen wir um die gesetzlichen Anforderungen und örtlichen Gegebenheiten, um im Winter effizient und zuverlässig die richtigen Maßnahmen ergreifen zu können, die zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit, Mobilität und der Wirtschaftlichkeit des Verkehrsablaufes an Ihrer Immobilie notwendig sind. Nah an unserem Standplatz im Norden Berlins gelegen, sind wir schon seit mehr als 20 Jahren bei großen und kleinen Kunden in Glienicke Nordbahn tätig.
Unser Service in Glienicke Nordbahn
Wir stellen bei winterlichen Witterungsverhältnissen durch die Beseitigung von Schnee und Eis, sowie das Auftragen von umweltverträglichen Abstumpfungsmitteln, die Verkehrssicherheit auf den uns anvertrauten Flächen in Glienicke Nordbahn sicher. Gerade auf Gewerbe- und Industrieflächen sind wir Ihr Garant für die Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses und der effizienten Vermeidung von Unfällen und Zeitverlusten im Lieferbetrieb. Die rechtliche Grundlage für den Winterdienst und die damit verbundene Räum- und Streupflicht in Glienicke Nordbahn bildet das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG).
Räumen
Die Schneeräumung umfasst die mechanische Beseitigung von Schnee auf Verkehrsflächen. Entsprechend den gesetzlichen und örtlichen Anforderungen Ihres Objekts in Glienicke Nordbahn, wird die Räumung von einem Bürstenfahrzeug, einem Schildfahrzeug, einer Handkehrmaschine oder gänzlich von Hand mit Bürste bzw. Schneeschieber ausgeführt.
Streuen
Zur Vermeidung von Glättebildung werden von uns ausschließlich ökologische, abstumpfende Streumittel wie Quarzsand und Edelsplitt (gebrochenes Splittgestein) verwendet. Nach dem Berliner Naturschutzgesetz ist jedwede Anwendung von Streusalz oder anderen chemischen Auftaumitteln sowohl im öffentlichen Straßenland als auch auf Privatgrund verboten und wird von uns daher nicht verwendet. Ausnahmen können nur z.B. bei Zufahrtsrampen zur Notaufnahme von Krankenhäusern, Behinderten-Wohnanlangen und Altenheimen auf Antrag an die Naturschutzbehörde genehmigt werden.
Winterdienst mit Haftungsübernahme
Auch im Fall der Fälle können Sie sich auf uns verlassen! Wir sind durch eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abgesichert. So sind Sie bei Sach- oder Personenschäden auf den vertraglich vereinbarten Flächen bei uns bestens versichert.