Der Winterdienst der IM NORDEN GmbH für Ihr Einfamilienhaus
Winterdienst in Berlin seit 1979: Fast 8.000 Kunden vertrauen uns Saison für Saison. Auch für Ihr Einfamilienhaus oder Reihenhaus übernehmen wir die Räumpflicht komplett, damit Sie sich um nichts kümmern müssen.
Sechs gute Gründe für IM NORDEN
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Ihre Räumpflicht in zuverlässigen HändenWir räumen und streuen nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz, rechtzeitig und dokumentiert, damit der Haftungsfall für Sie gar nicht erst eintritt.
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Jeder Einsatz per GPS belegtUnsere sTrack-Einsatzdokumentation zeigt, wann Ihr Gehweg geräumt und gestreut wurde. Schwarz auf weiß.
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Saisonpreis nach GehweglängeEine Pauschale, keine Einzelabrechnung. Ein typisches Einfamilienhaus mit 20 Metern Gehweg liegt bei unter 200 € pro Saison zzgl. MwSt.
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95 % beauftragen uns im Folgejahr wiederBelegt über zwölf Jahre. Die meisten unserer Kunden bleiben, viele seit Jahrzehnten.
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Familienbetrieb seit 1979Über 11.000 betreute Objekte, mehr als 100 eigene Räumfahrzeuge. Das reicht auch für einen harten Berliner Winter.
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Ein eingespieltes Team, kein ZufallspersonalÜber 250 Einsatzkräfte, vor der Saison eingearbeitet und von erfahrenen Tourenführern geführt. Viele sind seit über zehn Jahren dabei. Und fair bezahlt: Wer gern zur Arbeit kommt, räumt zuverlässiger.
Winterdienst fürs Einfamilienhaus: dieselbe Organisation wie für Großkunden
Vom Einfamilienhaus bis zum Großobjekt ist dieselbe Mannschaft unterwegs. Wir räumen den Gehweg vor dem Reihenhaus genauso zuverlässig wie das Betriebsgelände eines Industriekunden.
Als Eigentümer:in eines Einfamilienhauses bekommen Sie dieselbe Einsatzorganisation, dieselbe Fahrzeugflotte und dieselbe Nachweisführung wie unsere Großkunden. Über 100 kommunale LADOG-Räumfahrzeuge stehen dahinter, für die wenigen Quadratmeter, um die es bei Ihnen geht.
Fallen nachts 15 Zentimeter Schnee, entscheidet nicht der gute Wille eines Hausmeisterservice. Es entscheidet die Kapazität dahinter.
Ihre Räumpflicht nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz
Das nehmen wir Ihnen ab: die Räumpflicht auf dem Gehweg nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz. Vollständig, nicht nur bei Bedarf. Wir sind vor Beginn der gesetzlichen Räumzeit da, auch am Wochenende und an Feiertagen. Damit übernehmen wir zugleich Ihre Urlaubsvertretung.
- Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckungssumme sichert Sie im Schadensfall ab, eine Bestätigung bekommen Sie auf Wunsch
- Streugut, Lagerung und Nachschub übernehmen wir, auf Wunsch auch die Streugutbeseitigung im Frühjahr
- Wohnen Sie an einer Ecke oder Einmündung: Wir kennen die Reinigungsklasse Ihrer Straße und räumen entsprechend bis zur Straßenmitte
Was Winterdienst für ein Einfamilienhaus kostet
Der Preis richtet sich nach der Länge des zu räumenden Gehwegs, nicht nach der Größe Ihres Hauses. In unseren Schwerpunktgebieten fahren unsere Touren ohnehin vorbei. Das macht den Preis günstiger. Sprechen Sie zusätzlich mit Ihrem Nachbarn: Ab zwei benachbarten Grundstücken gilt unser Nachbarschaftsrabatt.
Winterdienst für Ihr Einfamilienhaus gibt es ab 105 € zzgl. MwSt.
Unsere Verträge sind Saisonpauschalen, keine Abrechnung pro Einsatz. In einem schneearmen Winter zahlen Sie für Einsatzbereitschaft, die kaum gebraucht wurde. Dafür ist im starken Winter ab dem ersten Zentimeter jemand da. Eine Rückerstattung bei mildem Winter gibt es deshalb nicht.
Nachweis per GPS: die sTrack-Einsatzdokumentation
Sie sehen, dass geräumt wurde. Sie müssen es uns nicht einfach glauben: Unsere selbst entwickelte Einsatz-App sTrack zeichnet jeden Einsatz mit GPS-Punkten auf, für transparente Durchführung und lückenlose Leistungsnachweise.
Kommt es trotz Räumung zu einem Sturz, muss der Geschädigte nachweisen, dass unzureichend geräumt wurde. Mit dem GPS-Einsatznachweis liegt die Dokumentation vor. Sie stehen nicht mit einer Behauptung gegen eine Behauptung da. Auf Wunsch bekommen Sie nach der Saison eine Übersicht der bei Ihnen erbrachten Leistungen.
Selbst schippen oder beauftragen?
Wer fit ist, zu Hause arbeitet und nie verreist, kann die Gehwegräumung selbst übernehmen. Sobald Urlaub, Krankheit oder eine Dienstreise dazwischenkommen, wird die Vertretung zur eigenen Pflicht.
Ein Bußgeld oder Schadensersatz im Sturzfall ist teurer als eine Saison Winterdienst. Wir sind seit 1979 in Berlin tätig, familiengeführt in zweiter Generation. Fast 8.000 Kunden vertrauen uns aktuell, viele davon seit über 10 Jahren.
Winterdienst in Ihrem Ortsteil
Wir räumen in ganz Berlin. Besonders dicht sind unsere Touren dort, wo schon viele Nachbarn Kunden sind. Fragen Sie unabhängig von Ihrem Ortsteil an. Wir sagen Ihnen klar, ob eine Tour bei Ihnen vorbeikommt.
Für typische Einfamilienhaus-Ortsteile haben wir eigene Seiten mit den dortigen Grundstücksbesonderheiten:
Im Norden: Winterdienst Frohnau, Winterdienst Hermsdorf und Winterdienst Heiligensee
Im Westen: Winterdienst Grunewald, Winterdienst Westend und Winterdienst Schmargendorf
Im Südwesten: Winterdienst Zehlendorf, Winterdienst Dahlem, Winterdienst Schlachtensee, Winterdienst Nikolassee und Winterdienst Wannsee
Fragen und Antworten zum Winterdienst für Ihr Einfamilienhaus
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Ab welcher Gehweglänge lohnt sich das?Es gibt keine Mindestlänge. Auch ein kurzer Reihenhausgehweg ist für uns ein normaler Auftrag – durch unsere dichten Touren in den Schwerpunktgebieten fällt der Aufwand pro Objekt kaum ins Gewicht. Günstiger wird es, wenn Ihr Nachbar mitmacht (Nachbarschaftsrabatt ab 2 Parteien).
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Wann sind Sie morgens da?Vor Beginn der gesetzlichen Räumzeit, auch am Wochenende und an Feiertagen. Unsere Fahrer:innen fahren ihre Touren vor dem ersten erwarteten Schneefall ab, damit die Orientierung auch nachts im Schneetreiben funktioniert.
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Muss ich mich um Streugut kümmern?Nein. Material, Lagerung und Nachschub sind unsere Sache. Die Streugutbeseitigung im Frühjahr können Sie als Zusatzleistung dazubuchen.
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Ich habe ein Eckgrundstück. Räumen Sie auch den Übergang?Ja. An Straßenecken und Einmündungen ist bis zur Straßenmitte zu räumen. Wir prüfen die Reinigungsklasse Ihrer Straße und räumen entsprechend.
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Was passiert, wenn trotzdem jemand stürzt?Der Geschädigte muss nachweisen, dass die Räumung unzureichend war. Über unseren GPS-Einsatznachweis (sTrack) ist dokumentiert, wann geräumt wurde. Stellt sich heraus, dass wir unsere Pflicht nicht erfüllt haben, greift unsere Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckungssumme.