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Winterdienst für Nikolassee und Umgebung
Durch mehr als 40 Jahre Erfahrung als Dienstleister im Bereich Schneebeseitigung in Berlin und Brandenburg wissen wir um die gesetzlichen Anforderungen und örtlichen Gegebenheiten, um im Winter effizient und zuverlässig die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, die zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit, Mobilität und der Wirtschaftlichkeit des Verkehrsablaufes an Ihrer Immobilie notwendig sind.
Unser Service in Nikolassee
Wir stellen bei winterlichen Witterungsverhältnissen durch die Beseitigung von Schnee und Eis, sowie das Auftragen von umweltverträglichen Abstumpfungsmitteln, die Verkehrssicherheit auf den uns anvertrauten Flächen in Nikolassee sicher. Gerade auf Gewerbe- und Industrieflächen sind wir Ihr Garant für die Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses und der effizienten Vermeidung von Unfällen und Zeitverlusten im Lieferbetrieb. Die rechtliche Grundlage für den Winterdienst und die damit verbundene Räum- und Streupflicht bildet das Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) und das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG).
Räumen
Die Schneeräumung umfasst die mechanische Beseitigung von Schnee auf Verkehrsflächen. Entsprechend den gesetzlichen und örtlichen Anforderungen Ihres Objekts in Nikolassee, wird die Räumung von einem Bürstenfahrzeug, einem Schildfahrzeug, einer Handkehrmaschine oder gänzlich von Hand mit Bürste bzw. Schneeschieber ausgeführt. Auf Gehwegen im öffentlichen Straßenland wird die Mindesträumbreite und -verpflichtung jedes Anliegers durch die Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnis und die Einteilung in Reinigungsklassen geregelt.
Streuen
Zur Vermeidung von Glättebildung verwenden wir ausschließlich ökologische, abstumpfende Streumittel wie Quarzsand und Edelsplitt (gebrochenes Splittgestein). Nach dem Berliner Naturschutzgesetz ist jedwede Anwendung von Streusalz oder anderen chemischen Auftaumitteln sowohl im öffentlichen Straßenland als auch auf Privatgrund verboten und wird von uns daher nicht verwendet. Ausnahmen können nur z.B. bei Zufahrtsrampen zur Notaufnahme von Krankenhäusern, Behinderten-Wohnanlangen und Altenheimen auf Antrag an die Naturschutzbehörde des zuständigen Bezirksamts genehmigt werden.
Winterdienst mit Haftungsübernahme
Auch im Fall der Fälle können Sie sich auf uns verlassen! Denn wir sind durch eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abgesichert. So sind Sie bei Sach- oder Personenschäden auf den vertraglich vereinbarten Flächen gut versichert.