Wer ist in Berlin für den Winterdienst verantwortlich?

Schnee in Berlin – für die einen ein Wintertraum, für Eigentümer und Vermieter oft eine Frage: Wer muss eigentlich räumen? Das Berliner Straßenreinigungsgesetz gibt eine klare Antwort.

Die Räumpflicht liegt beim Grundstückseigentümer

Als Eigentümer eines Grundstücks in Berlin sind Sie verpflichtet, den Gehweg vor Ihrem Haus von Schnee und Eis zu befreien. Das gilt auch, wenn Sie das Grundstück vermietet haben – die Verkehrssicherungspflicht bleibt bei Ihnen.

Die wichtigsten Regeln:

  • Räumzeiten: Werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr
  • Räumbreite: Mindestens 1,50 Meter – bei schmalen Gehwegen die volle Breite
  • Bei Dauerschneefall: Mehrmals täglich räumen

Was darf gestreut werden – und was nicht?

In Berlin gilt ein Streusalz-Verbot zum Schutz von Bäumen und Grundwasser. Erlaubt sind:

  • Sand
  • Splitt
  • Granulat

Ausnahme: Bei Eisregen oder extremer Glätte darf Streusalz verwendet werden, wenn der Berliner Senat das Salznutzungsverbot temporär aufhebt. Die Gesetzesgrundlage hierfür wurde 2026 geschaffen.

Was passiert, wenn nicht geräumt wird?

Rutscht jemand vor Ihrem Grundstück aus, weil nicht geräumt wurde, haften Sie als Eigentümer. Die Konsequenzen können erheblich sein:

  • Bußgelder bis zu 10.000 Euro
  • Schadensersatz bei Verletzungen
  • Bei schweren Unfällen: strafrechtliche Konsequenzen

Kann ich die Räumpflicht übertragen?

Ja – aber richtig! Sie können die Pflicht auf Mieter oder einen professionellen Winterdienst übertragen. Wichtig dabei:

  • Die Übertragung muss schriftlich erfolgen (im Mietvertrag oder per separater Vereinbarung)
  • Sie müssen regelmäßig kontrollieren, ob tatsächlich geräumt wird
  • Die Grundverantwortung bleibt bei Ihnen – wählen Sie Ihren Dienstleister sorgfältig

Sorgenfrei durch den Winter mit IM NORDEN

Seit 1979 übernehmen wir den Winterdienst für über 7.000 zufriedene Kunden in Berlin. Was Sie von uns erwarten können:

  • Zuverlässige Räumung – bei jedem Wetter, zu jeder Uhrzeit
  • Dokumentierte Einsätze – für Ihre Rechtssicherheit im Schadensfall
  • Umweltfreundliche Streumittel – wir halten uns an das Berliner Streusalz-Verbot
  • Faire Pauschalpreise – keine Überraschungen, egal wie viel Schnee fällt

Sie möchten sich um den Winterdienst keine Gedanken mehr machen?

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